Vollen Zugang erhalten
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Planung und Ausführung einer Baumaßnahme ist eine herausfordernde Aufgabe, bei der wir Sie im Rahmen unserer Kompetenzen und Möglichkeiten gerne unterstützen.
Die Planungs- und Bauabwicklung wird sich naturgemäß über einen längeren Zeitraum erstrecken. Andere Funktionsträger und Beteiligte (Behörden, Nachbarn, ausführende Unternehmen u.a.) sind einzubinden. Aufgrund dieser Gegebenheiten lassen sich zeitliche Abläufe, anfallende Kosten und Verfahrensschritte mitunter nur schwer kalkulieren und einschätzen. Eine enge Zusammenarbeit, ein ständiger Informationsaustausch und eine vertrauensvolle Kommunikation sind daher unverzichtbar.
Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass gerade in der Einstiegsphase einige wichtige Punkte angesprochen werden müssen, die für das Gelingen des Projekts sehr wesentlich sind und die unbedingt von allen Beteiligten beachtet werden müssen. Diese Punkte haben wir im beigefügten
„Merkblatt für Bauherren“
zusammengefasst. Wir bitten Sie, dieses Merkblatt genau durchzulesen und - da auch gesetzliche Belehrungspflichten zur Honorarvereinbarung enthalten sind – die beigefügte Zweitschrift zu unterzeichnen und an uns zurückzureichen.
Mit freundlichen Grüßen
Siehe im Detail Erläuterungen zu Mustertext M 135 und die Checkliste zur Anbahnung des Planervertrages.
Eine offene und vertrauensvolle Kommunikation zwischen Planungsbüro und Bauherren ist in der Tat sehr wichtig. Da manche Risikohinweise gerne ausgeblendet werden, sollte man sich gerade von unerfahrenen Bauherren die erteilten Erläuterungen in M 135 auch bestätigen lassen. Gerade bei privaten Bauherren (Verbrauchern) hilft dazu auch die Honorarbelehrung, die gemäß § 7 Abs. 2 HOAI 2021 erteilt werden muss.
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