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Aufnahmebogen - Auftragsanbahnung (Anlage 1 zum Merkblatt für Bauherren)
Fragenkatalog an den Bauherrn:Bauvorhaben (was?)
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(nur grobe Abfrage, was überhaupt geplant und gebaut werden soll, z.B. Wohnen, Gewerbe, Büro, Fabrikation usw. = Nutzungsart)
Bauvorhaben (wo?)
(Ort, Straße, Flurstück, Fläche usw.)
Bauvorhaben (wer?)
(wer realisiert, sind mehrere beteiligt, in welcher Funktion?)
Bauvorhaben (Volumen?)
(welche Größenordnung – tatsächlich, wirtschaftlich?)
Dritte (sonstige Beteiligte und Funktionsträger?)
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(z.B. Zustimmungspflichtige, Nachbarn, Behörden, Berater?)
Bauvorhaben (wie?)
(Qualitative und sonstige spezielle Anforderungen - Konstruktion, Funktion, Gestaltung)
Bauvorhaben (wie lange?)
(Zeitrahmen Planung - Zeitrahmen Ausführung)
Erläuterungen Mustertext M 120
Der Aufnahmebogen ist Grundlage für die zunächst anstehende Bedarfsermittlung. Dies wird dem Bauherrn in M 135 (Merkblatt für Bauherren) im einzelnen erläutert. Um überhaupt in ein Vorhaben einsteigen zu können, muss man gewisse Grundlagen kennen, um die Aufgabenstellung zu erarbeiten.
Fragen Sie den Bauherrn, lassen Sie ihn antworten und hören Sie ihm zu, um Missverständnisse zu vermeiden. Notieren Sie die Fakten und geben Sie möglichst noch keine detaillierten Einschätzungen inhaltlicher Art ab, insbesondere keine Kostenprognosen oder gar Kostenzusicherungen; Sie wissen ja noch kaum etwas und haben noch nichts geplant.
Es ist aber wichtig, wenigstens einen überschlägigen Budgetrahmen zu erfragen und in den eigenen Aufzeichnungen zu vermerken, denn wenn man am Budget vorbeiplant, ist Ärger vorprogrammiert. Dieses Nachfragen ist nach der BGH-Rechtsprechung zumindest bei privaten Bauherren Pflicht (vgl. BGH IBR 2013, 284).
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